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Mit Firmenwagen in den Urlaub? Alles, was Du wissen musst.

Mit Firmenwagen in den Urlaub?

Alles, was Du zur privaten
Nutzung
von Firmenautos
wissen musst.
 

 

Alles, was du zur privaten Nutzung von
Firmenautos wissen musst. Hier weiterlesen.

Mit Firmenwagen in den Urlaub? Alles, was Du wissen musst.

Du hast von deinem Arbeitgeber einen Firmenwagen und willst wissen, ob und wie du ihn auch privat nutzen kannst? Keine einfache Frage, deshalb gibt’s auch viele Antworten mit „entweder, oder …“. Wir haben in diesem Artikel die Grundlagen zusammengefasst.

Was muss ich zahlen? Der „geldwerte Vorteil“

Einen Firmenwagen zu besitzen, klingt erstmal praktisch, muss sich aber nicht immer finanziell lohnen. Das hängt zum Beispiel vom Neuwert, der Nutzung und der Dokumentation ab. Grundsätzlich wird die Nutzung eines Dienstwagens vom Finanzamt als sogenannter „geldwerter Vorteil“ angesehen. Dieser Vorteil, also der Anteil der privaten Nutzung, muss deshalb versteuert werden. Du zahlst also für einen errechneten Betrag Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und mehr. Solange du nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag unterschrieben hast, dass der Wagen nicht privat genutzt wird, musst du also auf jeden Fall blechen. Wie viel? Hier kommt das „wenn, dann …“: Die Berechnung des geldwerten Vorteils bei einem Firmenwagen läuft entweder über die sogenannte 1 %- Regelung oder über ein Fahrtenbuch, das du führen musst. 

Die 1 % Regelung

Diese Variante wird von den meisten Nutzer*innen eines Dienstwagens genutzt. Dabei handelt es sich um eine feste Pauschale: Für jeden Kalendermonat wird 1 % des jeweiligen Listenpreises des Wagens angerechnet. Hier wird’s ein bisschen verrückt: Egal ob deine Firma ihn als Leasingwagen oder als gebrauchte Rostlaube für 5.000€ erworben hat- Wenn dein Dienstwagen laut offiziellem Listenpreis 25.000€ wert ist, dann beträgt dein zu versteuernder geldwerter Vorteil 250 Euro monatlich. Der Sinn der Regelung?
Durch die Pauschale sollen alle möglichen Kosten wie Wertverlust, Zinsen, Steuern, Versicherung, Wartungen und Reparaturen des Firmenwagens einbezogen werden.

Die Nachweismethode - oder auch das „Fahrtenbuch“

Die zweite Möglichkeit der Berechnung ist das sogenannte Fahrtenbuch. Hierbei musst du wie der Name schon sagt, eine schriftliche Dokumentation aller Fahrten führen. Bedeutet: Selbst die kurze Fahrt zum Supermarkt sollte hier notiert werden - mit Kilometerstand - denn lückenhafte Dokumentation kann zum Verlust des Steuervorteils führen. Bei Geschäftsfahrten müssen außerdem noch Uhrzeiten, Geschäftskund*innen usw. aufgeschrieben werden. Klingt aufwändig? Ist es auch! Immerhin bekommst du so aber vielleicht mal wieder die Motivation, für Kurzstrecken aufs Rad zu steigen.

Was bedeutet das nun? Ein Fazit

Die berufliche Nutzung eines Auto-Abos kann steuerliche Vorteile bringen. Vor allem bei hoher betrieblicher Nutzung kann sich der Aufwand für ein Fahrtenbuch lohnen. Absetzen kannst du natürlich nicht nur die Nutzung von gekauften Autos, sondern auch ein Auto Abo! Gerade wenn du aus Berufsgründen viel pendelst und keine Verschleißkosten zahlen willst oder zwischen unterschiedlichen Fahrzeuggrößen wechseln musst, kannst du mit einem Abo von ViveLaCar richtig Geld sparen. Und dabei sind die Kosten für Versicherung und Wartung, die du dir dabei sparst, noch gar nicht enthalten. Worauf wartest du also noch? Finde jetzt deinen Traum-Geschäftswagen bei ViveLaCar.

Es gibt aber noch eine weitere Alternative: Den Firmenwagen gegen eine Gehaltserhöhung für Spritkosten und Abnutzung eintauschen und stattdessen einfach ein Auto-Abo bei ViveLaCar abschließen. So kannst du ganz regelmäßig den Wagen wechseln und hast Kfz-Versicherung, Reparaturen und alles weitere inklusive.

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